Bislang fanden solche Versuche nur im Labor statt. Eine Erlaubnis, die veränderten Eizellen in die Gebärmutter einer Frau einzupflanzen, bekamen die US- Forscher aufgrund der geltenden Gesetze nicht. Verboten ist dies auch in Großbritannien.
Doch die Human Fertilisation & Embryology Authority (HFEA; Behörde für menschliche Befruchtung und Embryologie) prüft bereits, ob man die Reparatur mitochondrialer Gendefekte künftig bei künstlichen Befruchtungen erlaubt. Dass solche Eingriffe ethisch vertretbar sind, wenn sicherheitstechnisch nichts dagegenspricht, bescheinigte der Nuffield Council on Bioethics, eine Organisation, die sich mit Bioethik befasst, im Juni 2019.
Der britische Gesetzgeber verlässt sich aber nicht nur auf die Meinung von Experten. Bis Anfang Dezember 2019 konnte jeder Bürger der HFEA mitteilen, was er vom Austausch der Mitochondrien hält. Es gab eine breite Unterstützung für die Zulassung des Mitochondrien-Austauschs. Im März 2020 riet die HEFA der Regierung, die Behandlung an speziellen Kliniken zuzulassen und die Gesundheit der so entstandenen Kinder lange Zeit zu beobachten.
In Deutschland sind die oben beschriebenen Eingriffe nicht einmal im Reagenzglas möglich. Unser Embryonenschutzgesetz verbietet es, genetisch veränderte Eizellen zu befruchten.